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Jennifer Bange

Rechtsanwältin

Das besondere Interesse von Frau Bange am Familienrecht besteht in dem deutlichen Unterschied von familienrechtlichen Mandaten im Vergleich zu anderen anwaltlichen Tätigkeitsgebieten. Während ein „normales“ zivil- oder verwaltungsrechtliches Mandat in aller Regel sachlich abgewickelt werden kann, ist dies im Familienrecht eher die Ausnahme. Die Betroffenen befinden sich – etwa im Fall einer Trennung oder Scheidung – in einer emotionalen Ausnahmesituation. Im Zusammenhang mit dieser bereits außergewöhnlichen Belastung müssen die Betroffenen zudem regelmäßig weitere wichtige Entscheidungen, z.B. bezüglich des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder, treffen. Es ist das Anliegen von Frau Bange, Ihnen in einer derartigen Ausnahmesituation sowohl in fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht zur Seite zustehen. Darüber hinaus vertritt Frau Bange Ihre Interessen in zahlreichen sozialrechtlichen Angelegenheiten.